Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 05.11.1990

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 02.04.1990 - Bs IV 88/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3207
OVG Hamburg, 02.04.1990 - Bs IV 88/90 (https://dejure.org/1990,3207)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02.04.1990 - Bs IV 88/90 (https://dejure.org/1990,3207)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02. April 1990 - Bs IV 88/90 (https://dejure.org/1990,3207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 11 Abs. 2 § 15a
    Sozialhilferecht: Kriterien der Ermessensausübung in § 15a BSHG , Übernahme von Mietverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Selbsthilfe; Eigenverantwortlichkeit; Mietschulden; Kostenübernahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 485
  • NVwZ-RR 1991, 485
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LSG Hessen, 02.06.2008 - L 7 SO 14/08

    Sozialhilfe - Übernahme von Mietschulden - Gefahr der Wohnungslosigkeit -

    In einem solchen Fall wäre indes die Schuldenübernahme nach § 34 Abs. 1 SGB XII ohnehin ausgeschlossen (Bieritz-Harder/Birk in: LPK - SGB XII, § 34 RdNr. 6 m.N.a. OVG Hamburg vom 2. April 1990 - BS IV 88/90 - FEVS 41, 327).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1994 - 6 S 835/94

    Sozialhilfe: zur zeitabschnittsweisen Gewährung und zur entsprechenden Wirkung

    Scheidet eine Ermessensreduktion bereits aus den dargelegten Gründen aus, so bedarf es keiner Entscheidung der Frage, ob im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu Lasten der Antragstellerin die - in der Arbeitsverweigerung ihres Ehemanns liegenden - Gründe für die Entstehung der Mietschulden berücksichtigt werden dürfen (vgl. dazu Hamb. OVG, Beschl. v. 02.04.1990, FEVS 41, 327).
  • VG Gelsenkirchen, 23.04.2004 - 19 K 5565/02

    Darlehnsweise Übernahme von Stromkostenrückständen; Verweigerung der Übernahme

    Vgl. für Mietschulden: OVG Hamburg, Beschluss vom 2. April 1999 - Bs IV 88/90 -, FEVS 41, 327.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.11.1990 - 9 S 2357/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4507
VGH Baden-Württemberg, 05.11.1990 - 9 S 2357/90 (https://dejure.org/1990,4507)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.11.1990 - 9 S 2357/90 (https://dejure.org/1990,4507)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. November 1990 - 9 S 2357/90 (https://dejure.org/1990,4507)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 485
  • VBlBW 1991, 33 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 23.10.1996 - 6 C 1.94

    Hochschulrecht - Keine bundesrechtliche Pflicht der Zur-Verfügung-Stellung des

    Zur Begründung hat es sich in der Sache auf einen Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 5. November 1990 (9 S 2357/90 - NVwZ-RR 1991, 485) gestützt.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 9 S 2395/91

    Zurverfügungstellen von Instrumenten für Pflichtkurse im Zahnmedizinstudium

    In den Entscheidungsgründen hat es die Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens angesichts des Beschlusses des erkennenden Senats vom 19.7.1990 - 9 S 1505/90 - bejaht und sich in der Sache vollinhaltlich dem Beschluß des erkennenden Senats vom 5.11.1990 - 9 S 2357/90 -, NVwZ-RR 1991, 485 angeschlossen.

    Für einen - hochschulrechtlichen - Anspruch des Studenten gegen die Universität als Träger in der Ausbildung auf Bereithaltung eines vollständig ausgestatteten Ausbildungsplatzes unter Einschluß aller für ein ordnungsgemäßes Studium erforderlichen sächlichen Ausbildungsmittel gibt es weder im baden-württembergischen Landesrecht noch im Bundesrecht eine Grundlage; an der entgegengesetzten Rechtsansicht im Senatsbeschluß vom 5.11.1990 - 9 S 2357/90 -, NVwZ-RR 1991, 485 wird nicht festgehalten.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1993 - 2 A 11090/92

    Erstattung von Unterrichtsmitteln

    Der VGH Baden-Württemberg (Beschluß vom 05. November 1990, NVwZ-RR 1991, 485) und ihm folgend das Verwaltungsgericht greifen für die Abgrenzung auf einen f u n k t i o n e l l e n Ansatz zurück.
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